Deutsch als Fremdsprache

Informationen zum Integrationskurs mit A2/B1 Prüfung - Deutschtest für Zuwanderer (DTZ)

Die Volkshochschule ist der verlässliche Partner, wenn es vor Ort um die sprachliche Integration von Ausländern und Aussiedlern geht.

Ziel von Integrationskursen ist es, die Integration und gesellschaftliche Teilhabe von Zuwanderern/innen zu fördern. Dies wird erreicht durch den Sprachkurs mit insgesamt 600 Unterrichtsstunden und dem Orientierungskurs mit 100 Unterrichtsstunden. Im Sprachkurs erlernen die Teilnehmenden die deutsche Sprache bis zum Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Hierdurch können sie sich im Alltag zurechtfinden und selbst verständigen. Im Orientierungskurs erhalten die Teilnehmenden Kenntnisse zur Rechtsordnung, Geschichte und Kultur Deutschlands.

Berechtigt zur Teilnahme sind alle Spätaussiedler/innen und neu zuwandernde Menschen mit auf Dauer angelegtem Aufenthaltsstatus, Ausländer/innen, die bereits länger in Deutschland leben, Unionsbürger/innen sowie besonders integrationsbedürftige Deutsche (auf Antrag im Rahmen verfügbarer Kursplätze), Asylbewerber/innen und andere Ausländer/innen mit jeweils guter Bleibeperspektive.
Verpflichtet zur Teilnahme sind neu zugewanderte Menschen, die sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen können bzw. die noch nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, Ausländer/innen, die besonders integrationsbedürftig sind und von der Ausländerbehörde zur Teilnahme aufgefordert werden, Ausländer/innen, die Leistungen nach SGB II beziehen und von den Trägern der Grundsicherung wegen mangelnder Deutschkenntnisse zur Teilnahme aufgefordert werden.

Alle Teilnehmenden müssen vor Beginn des Kurses einen Einstufungstest absolvieren. Anhand der Testergebnisse wird die jeweilige Person einem bestimmten Kursmodul zugeordnet. Gegebenenfalls wird der Besuch eines speziellen Integrationskurses empfohlen.

Der Sprachkurs schließt mit dem "Deutsch-Test für Zuwanderer" (DTZ) ab, der Orientierungskurs mit dem Test "Leben in Deutschland" (LiD). Teilnehmende, die beide Tests erfolgreich bestanden haben, erhalten das "Zertifikat Integrationskurs". Wer den Sprachtest trotz ordnungsgemäßer Kursteilnahme nicht besteht, kann maximal 300 Unterrichtsstunden des Sprachkurses wiederholen und erneut kostenlos am Abschlusstest teilnehmen.

Für jede Unterrichtsstunde des Integrationskurses müssen Teilnehmer 1,95 Euro zahlen (Kostenbeitrag). Ein allgemeiner Integrationskurs besteht aus 700 Stunden. Deshalb kostet dieser gesamte Kurs 1.365 Euro. Dieser Beitrag muss nicht sofort in einer Summe gezahlt werden, sondern in Raten pro Kursabschnitt mit 100 Unterrichtsstunden (= 195,00 Euro). Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bekommt, kann auf auf Antrag vom Kostenbeitrag befreit werden. Man kann auch dann vom Kostenbeitrag befreit werden, wenn die Zahlung des Kostenbeitrages aufgrund der eigenen wirtschaftlichen oder persönlichen Situation besonders schwer fällt.

Beratung und Einstufung sind unbedingt erforderlich. Informationen: Simone Kemler, Telefon 02553 93980.

 

   Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

   Merkblätter

 

Informationen zur Einbürgerung und zum Einbürgerungstest

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März 2024