Volkshochschule

Ochtrup - Neuenkirchen - Wettringen - Metelen

Logo der Kategorie
Besonders empfohlen:
Vorbereitung auf die Sportfischerprüfung - 16.09.2010, 18:30 Uhr - Ochtrup [mehr]
Niederländisch - Stufe 1 - 07.09.2010, 20:00 Uhr - Ochtrup [mehr]
Vorbereitungslehrgang auf die Ausbildereignungsprüfung - 21.09.2010, 19:00 Uhr - Ochtrup [mehr]
+++ VOLKSHOCHSCHULE ... damit Sie morgen nicht von gestern sind! +++

Teilnahmebedingungen und Gebührensatzung

 

Teilnahmebedingungen 

 

Jahresprogramm

Das Programm der Volkshochschule erscheint einmal jährlich. Es liegt kostenfrei bei allen Banken, Sparkassen, Büchereien, Buchhandlungen, Stadt- und Gemeindeverwaltungen zur Mitnahme aus.

Der Arbeitsplan hat nicht nur viel Mühe, sondern auch Geld gekostet. Werfen Sie ihn deshalb nicht einfach weg, sondern geben ihn an Bekannte oder Freunde weiter, damit auch diese von dem umfangreichen Angebot erfahren.


Teilnahme

Der Besuch der Volkshochschule als einer öffentlichen Einrichtung steht jedem Bürger frei, der das 16. Lebensjahr vollendet hat. Ausnahmen sind nach Rücksprache mit der VHS-Leitung möglich. In der Regel findet während der Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen kein Unterricht statt.

Veranstaltungen können nur durchgeführt werden, wenn durchschnittlich mindestens 10 Teilnehmer/innen anwesend sind. Wird die Mindestteilnehmerzahl von 10 unterschritten und soll der Kurs trotzdem durchgeführt werden, erhöht sich die ausgeschriebene Kursgebühr je Teilnehmer/-in entsprechend.

Für Exkursionen und Studienfahren gelten besondere Bedingungen.


Bildung auf Bestellung

Neben dem "offiziellen" Jahresprogramm wird die Möglichkeit geboten, sich ein maßgeschneidertes Programm zu bestellen. Dieses System eröffnet eine Reihe von Chancen zur Entwicklung eigener Ideen. In allen Fällen bemüht sich die VHS um Dozenten und stellt die entsprechenden Räumlichkeiten zur Verfügung.


Anmeldung

Die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen kann mit vorgedruckter Anmeldekarte oder über das Internet erfolgen (diese enthält gleichzeitig die einmalige Einzugsermächtigung für die Kursgebühren). Die Voranmeldepflicht zu bestimmten Kursen ist zu beachten. Eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung erfolgt nicht. Bitte merken Sie sich Ihre Kurstermine vor. Bei begrenzter Teilnehmerzahl entscheidet die Reihenfolge der Anmeldung.

Die Anmeldung zu Studienfahrten erfolgt auf besonderen Formularen, die in der VHS-Geschäftsstelle erhältlich sind.

Für Einzelveranstaltungen ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich.


Abmeldung

Abmeldungen müssen schriftlich vor Kursbeginn vorliegen. Ohne schriftliche Abmeldung wird die Kursgebühr auch weiterhin fällig. Für Studienfahrten und Exkursionen gelten besondere Bedingungen.


Gebühren

Die ausgedruckten Gebühren werden gemäß der Gebührensatzung (siehe weiter unten) für den VHS-Zweckverband in der jeweils gültigen Fassung erhoben. Die Satzung liegt auch in der VHS-Geschäftsstelle und in den Zweigstellen der VHS zur Einsichtnahme aus. Alle Belege für eine Ermäßigung sind unbedingt bei der Anmeldung vorzulegen.


Bezahlen der Teilnehmergebühren

Durch seine Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer oder sein gesetzlicher Vertreter zur Zahlung der festgelegten Gebühren in voller Höhe. Die Gebühren werden pro Kurs im einmaligen Einzugsverfahren erhoben. Bei Veranstaltungen mit mehr als 100 Euro Kursgebühr besteht die Möglichkeit, in zwei Raten zu zahlen (ausgenommen Studienreisen).

Wird die Mindestteilnehmerzahl 10 unterschritten und soll der Kurs trotzdem durchgeführt werden, erhöht sich die ausgeschriebene Kursgebühr je Teilnehmer entsprechend. Später hinzukommende Teilnehmer entrichten die von den anderen Teilnehmern bereits gezahlte Gebühr. 
Nach Beendigung des Kurses erfolgt die Endabrechnung. Rückzahlungen erfolgen erst in einer Höhe ab 3 Euro.

Wird ein Kurs nicht regelmäßig besucht oder vorzeitig abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Gebührenerstattung.

Für Unterrichtszeiten, die wegen Verhinderung der Dozentin bzw. des Dozenten nicht eingehalten werden konnten, wird zeitnah ein Ersatztermin angeboten.

Bei Veranstaltungen, in denen Materialien verbraucht bzw. Sachmittel in Anspruch genommen werden, z. B. Lebensmittel, Ton, Textilien, Bastelutensilien, Kopien, sonstiges schriftliches Lehrmaterial, Hallengebühren etc. ist von den Teilnehmern eine Umlage zu zahlen, die der Höhe der Kosten entspricht. Die Abwicklung dieser Kosten geschieht auf der Basis privatrechtlicher Vereinbarungen zwischen Kursleiter und Teilnehmer.

Über die Kursteilnahme sowie über entrichtete Kursgebühren kann auf Wunsch eine Bescheinigung ausgestellt werden. Die Kosten hierfür betragen 3 Euro. Für die Erstausfertigung von amtlichen Beglaubigungen wird ein Betrag von 1 Euro, für jede weitere 50 Cent erhoben.


Haftung

Bei Unfällen leistet  der Zweckverband im Rahmen und im Umfang des beim Versicherungsverbandes für Gemeinden und Gemeindeverbände bestehenden Versicherungsschutzes Ersatz. Im Übrigen ist jede Haftung des Zweckverbandes für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeder Art, die bei Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule eintreten, ausgeschlossen, soweit das gesetzlich zulässig ist.

Vom Kursleiter erhobene Gebühren für die Vermittlung von Prüfungen sind nicht Gegenstand des angebotenen Kurses. Hierfür haftet die VHS nicht.

Bei Exkursionen und Studienfahrten haftet die Volkshochschule nicht für Leistungen der Beförderungsunternehmen und deren Beauftragte. Bei Studienfahrten und Exkursionen überträgt die VHS die Durchführung den Reiseorganisationen, die in eigener Verantwortung tätig werden.


Hausordnung

Die VHS ist in Schulen und anderen Häusern mit ihren Kursen nur Gast und gehalten, die jeweilige Hausordnung zu beachten. Wir bitten Sie deshalb, in den Schulen nicht zu rauchen und Tische und Stühle wieder so anzuordnen, wie sie vor Beginn der Kursstunde angetroffen wurden. Für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Gegenständen, insbesondere von Kleidungsstücken, Lernmaterial oder Fahrzeugen, können wir leider keine Haftung übernehmen. Andere Schadensfälle, insbesondere Unfallschäden, melden Sie bitte sofort bei der VHS-Geschäftsstelle. Aus feuerpolizeilichen Gründen ist unbedingt darauf zu achten, dass Kraftfahrzeuge nicht auf Schulhöfen und den dazugehörigen Verkehrsflächen, sondern nur auf den dafür vorgesehenen markierten Parkflächen abgestellt werden.


Mitteilungen der VHS

Hinweise und Berichte zu den Veranstaltungen der Volkshochschule werden in der Presse veröffentlicht:

Diese Zeitungen unterstützen die Arbeit der Volkshochschule durch Veröffentlichungen der Termine und durch Besprechung der Veranstaltung.

Änderungen des Programms vorbehalten.

 

 

Gebührensatzung

Die Verbandsversammlung des VHS-Zweckverbandes der Stadt Ochtrup und der Gemeinden Neuenkirchen, Wettringen und Metelen hat am 23. November 2006 aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. März 2000 (GV NRW S. 245) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV NW S. 712/SGV NRW 610) zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 1999 (GV NRW S. 718) und in Erfüllung des § 6 Abs. 1 Ziff. 9 der Satzung für den VHS-Zweckverband der Stadt Ochtrup und der Gemeinden Neuenkirchen, Wettringen und Metelen folgende Gebührensatzung beschlossen:

§ 1  Gebühren

(1)   Für die Teilnahme an den Veranstaltungen der Volkshochschule werden Gebühren erhoben.

(2)   Die Höhe der Gebühren richtet sich nach folgendem Tarif:

 

Art der Veranstaltung

1.0   Vorträge, Filmveranstaltungen oder sonstige Einzelveranstaltungen mindestens 1,00 €

2.0   Kulturelle Sonderveranstaltungen mindestens 1,00 €

3.0   Kurse (mit Ausnahme der unter Ziffer 4 genannten) je U.-Std. 2,20 €

4.0   Kurse zur Vorbereitung auf nachzuholende Schulabschlüsse je U.-Std. 2,20 €

4.1   Kurse für Tastaturerarbeitung und Textgestaltung am PC je U.-Std. 3,50 €

4.2   Kurse im Bereich Gymnastik, Tanz, Sport je U.-Std. 2,80 €

4.3   EDV-Kurse je U.-Std. 3,50 €

5.0   Kurse zur politischen Bildung, je U.-Std. frei

6.0   Ein- und mehrtägige Seminare entsprechend WbG je U.-Std. mindestens 2,20 €

7.0   Studienfahrten, Exkursionen, Besichtigungen je Person und Tag (zuzüglich Reisekosten) 5,00 €

8.0   Sonstige Maßnahmen wie berufsbegleitende und berufsbezogene Maßnahmen, Bildungsurlaub sowie
        längerfristige Maßnahmen u. a. je U-Std. mindestens 3,30 €

8.1   Bildung auf Bestellung entsprechend der jeweiligen o. g. Gebühren bei einer Mindestteilnehmerzahl von
        12 Personen

9.0   Besondere Kurse können nach Entscheidung durch die VHS-Leitung auch mit einer Teilnehmerzahl
        zwischen 5 und 9 durchgeführt werden. Dann ist für Kurse unter 3.0, 4.0 sowie 6.0 folgende Gebühr zu
        entrichten:

        5 Teilnehmer: je U.-Std. 4,40 €
        6 Teilnehmer: je U.-Std. 3,67 €
        7 Teilnehmer: je U.-Std. 3,14 €
        8 Teilnehmer: je U.-Std. 2,75 €
        9 Teilnehmer: je U.-Std. 2,44 €

        Für Kurse unter Ziffer 4.1 ergibt sich folgende Gebührenaufteilung:

        5 Teilnehmer: je U.-Std. 7,00 €
        6 Teilnehmer: je U.-Std. 5,83 €
        7 Teilnehmer: je U.-Std. 5,00 €
        8 Teilnehmer: je U.-Std. 4,38 €
        9 Teilnehmer: je U.-Std. 3,89 €


        Für Kurse unter Ziffer 4.2 ergibt sich folgende Gebührenaufteilung:

        5 Teilnehmer: je U.-Std. 5,60 €
        6 Teilnehmer: je U.-Std. 4,67 €
        7 Teilnehmer: je U.-Std. 4,00 €
        8 Teilnehmer: je U.-Std. 3,50 €
        9 Teilnehmer: je U.-Std. 3,11 €

        Für Kurse unter Ziffer 4.3 ergibt sich folgende Gebührenaufteilung:

        5 Teilnehmer: je U.-Std. 7,00 €
        6 Teilnehmer: je U.-Std. 5,83 €
        7 Teilnehmer: je U.-Std. 5,00 €
        8 Teilnehmer: je U.-Std. 4,38 €
        9 Teilnehmer: je U.-Std. 3,89 €

11.0   Für sämtliche Bildungsmaßnahmen, die auf den Abschluss einer Prüfung (staatlich anerkanntes Zeugnis,
          Zertifikat u. a.) vorbereiten, erhöht sich die Gebühr um 0,60 € je Unterrichtsstunde.

 

(3)   Die Gebühren sind spätestens am dritten Veranstaltungsabend fällig.

(4)   Bei allen Veranstaltungen, mit Ausnahme von 1.0, 2.0 sowie 5.0, soll das Kostendeckungsprinzip eingehalten werden,
       d. h. das jeweilige Honorar (inklusive Fahrtkosten) soll im ausgeglichenen Verhältnis zum jeweiligen Gebühren-
       aufkommen der Veranstaltung stehen.

(5)   Eine Unterrichtseinheit von 60 Minuten wird auf der Basis von 45 Minuten hochgerechnet.

 


§ 2   Zahlungspflichtiger

Zur Entrichtung der Gebühren ist der Veranstaltungsteilnehmer verpflichtet. Ist dieser minderjährig, so haften er und sein gesetzlicher Vertreter als Gesamtschuldner.

 

§ 3   Gebührenermäßigung und -befreiung

(1)   Die Gebühren werden für Schüler, Studenten bis zu 28 Jahren, Auszubildende nach den Bestimmungen des
       Berufsausbildungsgesetztes, Empfänger von Arbeitslosenunterstützung oder Sozialhilfe sowie für zum
       Grundwehrdienst einberufene Bundeswehrsoldaten und Ersatzdienstleistende bei Vorlage eines entsprechenden
       Ausweises um 25 % ermäßigt, sofern eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung nicht ausgeschlossen ist.

(2)   Ausgenommen von dieser Ermäßigung sind die Lehrgänge im Rahmen des 3. Bildungsweges sowie Veranstaltungen
        unter Paragraph 1 Abs. 2, Ziffer 1.0, 4.0, 4.3 sowie 7.0.

(3)   Aus sozialen sowie pädagogisch notwendigen Gründen kann der Leiter der Volkshochschule die Gebühren ganz oder
        teilweise erlassen.

 

§ 4   Umlagen für Materialverbrauch

Bei Arbeitsgemeinschaften und Kursen, in denen Materialien verbraucht werden, ist von den Teilnehmern eine Umlage zu zahlen, die der Höhe der tatsächlichen Kosten entspricht.

 

§ 5   Erstattungen

Gebühren werden erstattet, wenn die belegte Veranstaltung nicht zustande kommt. Der Anspruch auf Erstattung besteht nicht, wenn der Teilnehmer selbst der Veranstaltung fernbleibt. Kann eine Arbeitsgemeinschaft bzw. ein Kurs aus Gründen, die von der Volkshochschule zu vertreten sind, nicht zu Ende geführt werden, so wird den Teilnehmern die Gebühr anteilig erstattet.

 

§ 6   Inkrafttreten

Diese Gebührensatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft

 

Druckversion zurück